Mit dem weltweiten Klimawandel und dem Schwinden fossiler Brennstoffe

erlangte die effiziente Nutzung von Energie eine immer größere Bedeutung. Deutschland hat eine Vorreiterrolle im internationalen Klimaschutz.

So umfasst ein Programm der Bundesregierung im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:

  • Erneuerbare Energien
    besitzen ein immenses Potenzial zum Einsparen fossiler Brennstoffe und damit zum Klimaschutz. Von derzeit 7% auf 14% im Jahr 2020 soll der Anteil erneuerbarer Energien im Wärmebereich gesteigert werden. Das Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz des BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) regelt den Einsatz erneuerbarer Energien bei Neubauten bzw. deren Kompensierung durch Maßnahmen zur Effizienzsteuerung. Darüber hinaus werden durch das Marktanreizprogramm (MAP) bei Neubauten auch innovative Technologien gefördert, jedoch bietet das MAP in erster Linie Fördermöglichkeiten für Bestandsbauten.
  • Im Gebäudebereich
    werden die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Rahmen des wirtschaftlich vertretbarem erhöht, maßgeblich sind hier das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium für Verkehr-, Bau und Stadtentwicklung. Das Anforderungsniveau soll ab 2012 um 30% verschärft werden.
  • Das CO² - Gebäudesanierungsprogramm
    des BMVBS wird kontinuierlich weiterentwickelt. Das Energieeinsparpotenzial in Städten soll besser ausgeschöpft werden, hierzu sollen bis zu 200 Millionen Euro zur Zinsverbilligung bei Darlehen für Kommunen eingesetzt werden.
  • Im Bereich Stromversorgung
    soll die Kraft-Wärme-Koppelung weiter ausgebaut und der Anteil von derzeit ca. 12% auf 25% im Jahr 2020 erhöht werden. Der Anteil erneuerbarer Energien soll bei der Stromversorgung bis 2020 auf 25 - 30% ansteigen.
  • Die Regelungen zur Biogaseinspeisung
    in das Erdgasnetz soll konkretisiert werden, um die Einspeisung zu erleichtern und einen wirtschaftlichen Anreiz zu schaffen.

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